14.000 Wohnungen will der Berliner Senat aus dem Portfolio von Deutsche Wohnen übernehmen. Zu den Details der Transaktion herrschte bislang größte Verschwiegenheit. Das VG Berlin bringt Licht ins Dunkel.
Lange Zeit haben sich Vermieter bei Airbnb keine Sorgen machen müssen, dass ihnen das Finanzamt Ärger macht. Nun sind Daten aus Irland da und der Fiskus kontrolliert verstärkt nach.
Im September soll es in Berlin zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co enteignen" kommen. Der Berliner Senat führt in der amtlichen Mitteilung dazu die extrem hohen Kosten dieser Forderung auf, was die Initiative verhindern will.
Die Proteste gegen die Deutsche Wohnen und Vonovia sind aktuell insbesondere in Berlin laut. Trotzdem macht das BKartA den Weg für einen Zusammenschluss frei. Den Wohnungsmarkt in Berlin habe man bei der Prüfung vertieft untersucht.
Besteht ein Verdacht auf Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot, müssen Online-Portale wie Airbnb den Behörden die Daten der Vermieter übermitteln. Airbnb könne sich dabei nicht auf irisches Datenschutzrecht berufen, so das VG Berlin.
Eine Berliner Mieterin muss mit ihren 89 Jahren nicht noch einmal umziehen. Wegen ihres hohen Alters und ihrer langjährigen und tiefen Verwurzelung an ihrem Wohnort kann sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, so das LG Berlin.
Weil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das LG München I. Allerdings müsse der Vermieter das gegenüber dem Mieter ausdrücklich erklären.
Nach der Entscheidung des BVerfG zum Berliner Mietendeckel herrscht Erleichterung bei Union, FDP und Immobilienverbänden. SPD, Grüne, Linke und Mieterverbände rufen dagegen nach neuen Gesetzen auf Bundesebene.