Ein pendelndes Ehepaar soll für seine gemeinsame Arbeitswohnung in der Stadt Bad Vilbel eine Zweitwohnsitzsteuer entrichten. Vor dem VG klagten sie dagegen, allerdings erfolglos, weil eine Ausnahme in einer Satzung für sie nicht gelte.
Will der Eigentümer eines Grundstücks künftig selbst dort wohnen, kann er den Mietern kündigen. Bei der Frage, ob umstrittener Eigenbedarf wirklich vorliegt, darf es sich die Berufungsinstanz aber nicht zu leicht machen, so der BGH.
Wohnraum in Berlin ist seit Jahren ein Streitthema. Diesen einfach verfallen zu lassen, um so das Zweckentfremdungsverbot zu umgehen, funktioniert aber nicht, hat das VG Berlin entschieden.
Selbst wenn eine Wohnung aus nur einem Raum besteht, kann ein Teil davon an Dritte untervermietet werden, so der BGH. Relevant sei nur, dass der Mieter den Gewahrsam an den Räumlichkeiten nicht vollständig aufgibt.
Die Mehrheit der Berliner will sie und die Expertenkommission hält sie für zulässig: eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Dafür braucht es ein entsprechendes Gesetz, doch der Senat will vorerst nur ein Rahmengesetz erlassen.
Wer Geflüchtete aufnehmen will, der habe gegen den Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung, so das LG Berlin. Auch eine humanitäre Motivation könne das im Mietrecht erforderliche "berechtigte Interesse" begründen.
Nach einer Berliner Bürgerinitiative sollen große Immobilienunternehmen vergesellschaftet werden. Eine Expertenkommission sollte das u. a. rechtlich prüfen – und kommt zu dem Ergebnis: Das wäre möglich. Die Details und wie es jetzt weitergeht.
Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, muss der Mieter ihm und den Kaufinteressenten Zutritt gewähren, entschied der BGH. Ob das auch bei schwerer psychischer Erkrankung des Mieters gilt, muss das Tatgericht nun erneut klären.