Damit die Mieten in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" nicht zu stark steigen, gibt es die Mietpreisbremse. Doch die läuft nicht nur oft ins Leere, Berliner Richter halten sie jetzt auch für verfassungswidrig.
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Laut Gesetz verjähren Ersatzansprüche gegen den Mieter nach Rückgabe der Wohnung nach sechs Monaten. Der weit verbreiteten Praxis, die Verjährungsfrist durch AGB zu verlängern, hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.
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Ein Mieter muss beim Abschluss des Mietvertrags mitteilen, wenn er politisch motivierten Angriffen ausgesetzt sein könnte, so das AG Göttingen. Ein AfD-Politiker müsse deshalb wegen arglistiger Täuschung seine Wohnung räumen.
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Um Mietern von Wohnraum kündigen zu können, müssen Vermieter mehr darlegen als nur pauschale Nachteile. Bei anderweitiger Vermietung mehr Miete zu erzielen, reicht nicht. Dominik Schüller über die BGH-Entscheidung vom Mittwoch.
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Die Mietpreisbremse soll in Ballungsräumen erschwinglichen Wohnraum sichern, über ihre Verfassungsmäßigkeit wird allerdings gestritten. Das AG Frankfurt hält sie nun für rechtmäßig und widerspricht damit den Berliner Kollegen.
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Die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig, befindet das LG Berlin und widerspricht damit seinem eigenen Urteil aus dem Frühjahr. Eine höchstrichterliche Klärung bleibt aber vorerst aus, auf die Frage kommt es nun gar nicht mehr an.
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Die Nürnberger Justiz ist sich einig: Eine im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach Tierhaltung nicht gestattet ist, stellt eine unwirksame AGB des Vermieters dar. Ein Mieter darf seinen Mops deswegen behalten.
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Wenn Mitbewohner den Tod der Wohnungsmieterin dem Vermieter gegenüber monatelang verschweigen, darf dieser eine Kündigung aussprechen. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und künftige Vertragstreue sei erschüttert, so das AG München.
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