Damit die Mieten in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" nicht zu stark steigen, gibt es die Mietpreisbremse. Doch die läuft nicht nur oft ins Leere, Berliner Richter halten sie jetzt auch für verfassungswidrig.
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Die bayerische Mietpreisbremse ist bzw. war ungültig - zumindest für die Zeit von Sommer 2015 bis Juli 2017. Das Urteil des Münchner LG I könnte Signalwirkung für künftige Mietstreitigkeiten haben, befürchtet der lokale Mieterverein.
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