Der Tech-Konzern Meta nahm Leistungen der Deutschen Telekom in Anspruch, wollte hierfür jedoch nicht zahlen. Das LG Köln ging von einem konkludent angenommen Vertragsangebot aus – und befeuert damit die sogenannte Fair-share-Debatte.
Weil auf den Bestell-Buttons von Meta "Abonnieren" bzw. nicht "zahlungspflichtig bestellen" stand, muss der Internetkonzern seinen Abo-Kunden womöglich alle bereits eingezogenen Zahlungen zurückerstatten.
Weil zeitweise neben den Social-Media-Inhalten auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Teenagern öffentlich waren, hat die irische Datenschutzbehörde gegen Instagram eine Geldstrafe von 405 Millionen Euro verhängt.
Gleiss Lutz ist ab sofort auch im Metaverse zu finden. Die Wirtschaftskanzlei sieht die Präsenz in der virtuellen Welt als Teil der Standortstrategie an.