Das Bundesverfassungsgericht hält Hartz IV-Sanktionen grundsätzlich für zulässig. Es begrenzt aber bis auf weiteres ihre Höhe. Auch die bisherigen Modalitäten seien zu rigide. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.
Einmal im Jahr laden die großen christlichen Kirchen die Karlsruher Bundesjustiz zum Empfang. Diesmal warb Erzbischof Georg Gänswein aus dem Vatikan für die katholische Sicht auf Menschenwürde und Recht. Christian Rath war dabei.
Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde?
Auf den ersten Blick scheint der 24. März nur wieder einer dieser merkwürdigen UN-Aktionstage zu sein. Bei näherem Hinsehen gilt er der Forderung, mit dem Habeas Corpus das vielleicht älteste Menschenrecht überhaupt zu verteidigen.
Schutzsuchende dürfen nicht in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden, wenn sie dort die Verelendung erwartet. Warum Deutschland wohl trotzdem weiter nach Italien überstellen wird, erklärt Marcel Keienborg.
Der Entwickler des Computerspiels "Rape Day" findet, in einer virtuellen Welt sollte alles erlaubt sein. Verbote seiner brutalen Fantasien wertet er als Zensur. Warum sie dennoch nicht in die Öffentlichkeit gehören, erklärt Sophie Derfler.
Am Dienstag wurde vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen verhandelt. Das Gericht steht dabei einmal mehr im Mittelpunkt einer politischen Auseinandersetzung und versucht, Erwartungen zu dämpfen.
Artikel lesen
Verletzen Grundsicherungsempfänger ihre Pflichten, werden ihre Leistungen stark gekürzt. Ob das verfassungskonform ist, prüft bald das BVerfG. Constanze Janda meint, dass man ein Existenzminimum nicht unterschreiten darf.