Die Bundesregierung darf ein türkisches Referendum in Deutschland über die Einführung der Todesstrafe nicht genehmigen, erklärt Michael Lysander Fremuth. Sowohl das Grundgesetz als auch das regionale Völkerrecht schlössen dies aus.
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1979 Norwegen, 1989 Slowenien, 1999 Ukraine. Nach und nach schafften alle europäischen Länder die Todesstrafe ab – mit Ausnahme von Weißrussland. Auf die dort im April vollstreckte Strafe reagiert die Menschenrechtsbeauftragte erschüttert. Artikel lesen
Nur selbst zu behaupten, dass man nunmehr Mann oder Frau sei, reicht für eine juristische Geschlechtsänderung nicht aus, sagt das OLG Hamm. Es braucht zwei Sachverständigengutachten.
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Im Ausweis den Vornamen und das Geschlecht ändern - für Transsexuelle ist das mit einigem Aufwand verbunden. Eine Operation darf der Staat ihnen aber nicht abverlangen, entschied nun der EGMR.
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Nach dem Putschversuch in der Türkei haben Tausende Beschwerden den EGMR erreicht. Doch wie am Freitag im Fall einer Arbeitsrichterin schicken die Straßburger Richter einen Kläger nach dem anderen zurück - zum "Test" nationaler Rechtsmittel.
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Das im Jahr 2016 eingeführte sog. Nein-heißt-Nein-Prinzip im Sexualstrafrecht geht auf die Istanbul-Konvention zurück, die schon 2011 verabschiedet wurde. Jetzt will auch Deutschland diese Vereinbarung ratifizieren.
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Für den IStGH war der Rückzug Südafrikas ein schwerer Rückschlag. Jetzt muss ihn die Regierung rückgängig machen, entschied ein Gericht in Pretoria. Mit Hilfe des Parlaments könnte es zu einer neuen Wendung kommen.
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Im Februar wird Angelika Nußberger die erste deutsche Vizepräsidentin des EGMR. Im LTO-Podcast spricht sie überdie Arbeit als Europarichterin, die Macht und Ohnmacht Straßburgs, die Türkei und einen besonderen Holzwürfel.
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