Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International geht in einem jetzt vorgestellten Bericht davon aus, dass Russland systematisch Kriegsverbrechen in der Ukraine begeht.
Im Small Talk fragen wir Juristinnen und Juristen, was sie so machen. Heute: Beate Streicher, Juristin bei Amnesty International in Deutschland, über die Arbeit bei einer NGO – und wieso sie gerne einen Tag Innenministerin wäre.
Die Vereinten Nationen haben Russlands Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat ausgesetzt. Die UN-Vollversammlung reagiert damit auf Berichte über Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg.
Die massenhaften Push-Backs von Flüchtlingen nach Griechenland durch Nordmazedonien waren rechtmäßig, entschied der EGMR. Die Flüchtlinge hätten die legalen Einreisemöglichkeiten nutzen müssen.
Noch bis zum 16. September 2022 unterliegt Russland der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bis dahin auftretende Anträge prüft das Gericht noch. Das gab der Europarat am Mittwoch bekannt.
Mit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine begann die Abspaltung Russlands vom Europarat – und das endete nun mit dem Ausschluss des Landes. Die Folge: Der EGMR setzt die Prüfung der gegen Russland laufenden Anträge aus.
Lange war es noch unklar, aber jetzt ist die Entscheidung gefallen: Russland tritt aus dem Europarat aus. Doch nur, wer Mitglied im Europarat ist, unterfällt der Gerichtsbarkeit des EGMR.