Noch bis zum 16. September 2022 unterliegt Russland der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bis dahin auftretende Anträge prüft das Gericht noch. Das gab der Europarat am Mittwoch bekannt.
Mit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine begann die Abspaltung Russlands vom Europarat – und das endete nun mit dem Ausschluss des Landes. Die Folge: Der EGMR setzt die Prüfung der gegen Russland laufenden Anträge aus.
Lange war es noch unklar, aber jetzt ist die Entscheidung gefallen: Russland tritt aus dem Europarat aus. Doch nur, wer Mitglied im Europarat ist, unterfällt der Gerichtsbarkeit des EGMR.
Ob die Machtübernahme der Taliban, die Pandemie oder jetzt der Krieg in der Ukraine: Die Rechte von Frauen und Mädchen leiden besonders. Zu dem Ergebnis kommt Amnesty International anlässlich des Weltfrauentags.
Der UN-Menschenrechtsrat hat eine Untersuchungskommission bestellt, die Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine untersuchen und dokumentieren soll. Verantwortliche sollen dann vor Gericht gezogen werden können.
Der EGMR hat eine vorläufige Maßnahme gegen Russland im Verfahren um den Ukraine-Krieg erlassen. Demnach soll Russland Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Ziele unterlassen.
Der UN-Menschenrechtsrat hat einen Antrag der Ukraine auf eine Sondersitzung des Gremiums zum Überfall Russlands angenommen. Die Debatte soll am Donnerstag stattfinden. Entschieden wird dann auch über die Einsetzung einer Untersuchungskommission.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz in der Europäischen Union präsentiert und sieht dabei strengere Regelungen als das deutsche Pendant vor. Die Reaktionen fallen erwartungsgemäß gemischt aus.