Ein Anwalt hat Mandanten um mehr als 110.000 Euro geprellt und Mobilfunkanbieter ihre Kunden um anständige Download-Geschwindigkeit. Außerdem in den Top 10: Die Tradition des "Gänsereitens" ist erlaubt, der Handel mit E-Zigaretten nicht.
Das BVerfG hat das Sozietätsverbot gekippt, Anwälte dürfen sich künftig mit weiteren Berufsgruppen zusammenschließen. Beim Einkommen hingegen bleiben sie für sich: Am oberen und am unteren Ende der Skala. Dies und mehr in den aktuellen Top 10.
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War das BVerfG auf Konfrontationskurs? Oder doch um Kommunikation bemüht? Gar nicht friedlich: der Ex-Anwalt von Cornelius Gurlitt, der NRW-Landtag und historische Fehlurteile. Lieblingsbeiträge der Woche.
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Hätte das neue Sexualstrafrecht für Jörg Kachelmann etwas geändert? Im Schadensersatzprozess läuft es jedenfalls gut für ihn. Die dunkle Seite des Mondes ist im Kino und Thomas Fischer mal bei LTO im Recht. Ihre Lieblingsbeiträge.
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Ehrlich währt am längsten: Jahre später dürfen ehrliche Prüflinge ihre Staatsexamina wegen des Skandals um verkaufte Lösungen wiederholen. Außerdem in der Top 10: Neun bedeutende Juristen – und ein fescher Justizminister.
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Das OLG Hamm erklärt ein Schild. Ein Kriminologe erklärt die Gewalt in Köln. Und das LG Berlin erklärt einen Facebook-Account für vererblich.
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Eine Staatsanwältin für eine Prostituierte gehalten? Einen Blitzer für ein Individuum? Die Bettgefährtin für einen Mann? Kommt alles vor - in Ihren Lieblingsmeldungen aus Kurioses 2015.
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Die Verfehlungen von Großkanzlei-Anwälten. Sinn und Unsinn von Kanzlei-Rankings. Der neue Trend zur eigenen Kanzlei. Und einige mehr oder weniger gelungene April-Scherze. Ihre Lieblingsartikel in 2015.
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