Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein "ganz wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil.
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Die Entscheidung des LG Köln, im Erdogan-Verfahren keine einstweilige Verfügung gegen Mathias Döpfner zu erlassen, hat Bestand: Das OLG weist eine Beschwerde Erdogans zurück. Die Kanzleien Raue und Höcker waren an dem Verfahren beteiligt.
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Auch das OLG Köln ist der Ansicht, dass es sich bei Springer-Chef Döpfners "Zu-Eigen-Machen" von Böhmermanns Schmähgedicht um eine zulässige Meinungsäußerung handelte. Erodgan hatte deswegen eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt.
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Die Bundesratsausschüsse haben dem Plenum empfohlen, einen Gesetzentwurf zur Streichung des § 103 StGB in den Bundestag einzubringen. Der Paragraf sei als "Sonderstrafrecht" nicht mehr zeitgemäß.
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Jan Böhmermann darf seine "Schmähkritik" über Erdogan großenteils nicht öffentlich wiederholen, entschied das LG Hamburg. Sein Anwalt Christian Schertz überlegt, das Hauptsacheverfahren zu erzwingen - um vielleicht bis nach Karlsruhe zu gehen.
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Springer-Vorstand Mathias Döpfner hatte sich Böhmermanns Schmähgedicht "juristisch zu eigen gemacht". Das war zulässig, entschied das LG Köln. Erdogans Anwalt Ralf Höcker hatte vorab angekündigt, nötigenfalls Beschwerde einlegen zu wollen.
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Kachelmanns Ex durfte ihre Vorwürfe gegen ihn nach dem Freispruch in einem Interview wiederholen. Sie hatte ein "Recht zum Gegenschlag", nachdem der Moderator sie zuvor selber in einem Interview angegriffen hat, entschied das BVerfG.
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Nach Erdogans Strafverlangen war in der öffentlichen Meinung schnell klar: Der "Schah-Paragraph" gehört abgeschafft. Eine erfreuliche Entkriminalisierungsdebatte, findet Alexander Heinze. Nur leider aus den völlig falschen Gründen.
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