Einen Bundestagsabgeordneten auf einer Demonstration mit einem NS-Gauleiter zu vergleichen, ist keine Schmähkritik, so das BVerfG. Damit hob es die Verurteilung eines Versammlungsleiters wegen Beleidigung eines Grünen-Politikers auf.
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Wenn der Betreiber eines Bewertungsportals negative Einträge nachträglich verändert, kann er sich deren Inhalte so zu eigen machen, entschied der BGH. Er haftet dann als Störer und muss sie gegebenenfalls komplett löschen.
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Im Internet boomt das Empfehlungsmarketing, viele verlassen sich auf die Meinung anderer. Nicht nur Restaurants, Hotels oder Ärzte können anonym bewertet werden, sondern auch Arbeitgeber. Wie gehen Kanzleien mit solchen Bewertungsportalen um?
Anis M. war keiner der Männer, die versuchten, einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof anzuzünden - doch eine Fake-Nachricht auf Facebook behauptet das. Wie weit die Löschpflicht des Unternehmens reicht, soll am Montag verhandelt werden.
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Der Politiker Patrick Breyer kämpft vor dem EGMR für ein Recht auf anonymen Erwerb von Prepaid-SIM-Karten. Die Bundesregierung will gerade das verhindern. Nun hat sie mit einem Schriftsatz an den EGMR Stellung bezogen.
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Eine Redakteurin des WDR will juristisch gegen den Komiker Serdar Somuncu vorgehen. Dieser hat ihr vor laufender Kamera im Gespräch mit einer anderen Journalistin in scharfem Ton Zensur vorgeworfen.
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Die ZDF-Satire darf weiter behaupten, ein Herausgeber und ein Journalist von Die Zeit hätten Verbindungen zu Organisationen, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen befassen. Eine Lektion im Umgang mit Satire, zeigt Markus Kompa.
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Das BMI möchte künftig mit einer "Abwehrzentrum gegen Desinformation" gegen Falschmeldungen vorgehen. Florian Albrecht sieht darin eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Bürger hätten auch ein Recht darauf, sich belügen zu lassen.
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