Twitter muss einen gesperrten Account der Berliner AfD vorläufig wieder freischalten. Das LG Berlin traf damit die wohl erste gerichtliche Entscheidung zu den umstrittenen Sperren des Netzwerks wegen angeblicher Wahlbeeinflussung.
In der Öffentlichkeit tobt ein Kampf um die Meinungsfreiheit – oder eine Scheindebatte? Was darf man noch sagen und wer sollte das bestimmen? Fragen, die auch jenseits des Atlantiks für Streit sorgen.
Die NPD hat sich vor dem BVerfG mit einem Eilantrag gegen den RBB durchgesetzt. Damit steht nun fest, dass der RBB einen Wahlwerbespot ausstrahlen muss. Diesmal sei der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt, so die Richter.
Dass die Bundeskanzlerin Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nochmal als "bewusst verletzend" bezeichnet, ist nach Ansicht des VG Berlin nicht zu befürchten. Aber auch sonst sei an Merkels Aussage nichts auszusetzen, so das Gericht.
Die russische Regierung ist zum zweiten Mal wegen ihres aggressiven Vorgehens gegen den Oppositionellen Alexej Nawalny verurteilt worden. Der EGMR kritisierte in seiner Begründung, die Maßnahmen seien eindeutig politisch motiviert.
Ein Plagiat sei Ansichtssache und ein entsprechender Vorwurf damit kaum widerlegbar, urteilte das OLG Hamburg nun rechtskräftig. Wie man sich dann gegen die Anschuldigung, abgeschrieben zu haben, wehren soll, bleibt strittig.
Auf einem Poetry-Slam mit dem Motto "Speyer ohne Rassismus" tritt die Tochter einer AfD-Politikerin auf und trägt ein fremdenfeindliches Gedicht vor. Die Bürgermeisterin der Stadt durfte den Auftritt kritisieren, entschied das OVG Koblenz.
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Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem EGMR mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Richter wiesen die Klage des Briten, der in einem Interview die Existenz von Gaskammern bezweifelte, am Donnerstag zurück.
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