Ob sich auch Betriebsräte auf die Meinungsfreiheit berufen und entsprechend twittern dürfen, sollte eigentlich das BAG entscheiden. Dazu kommt es aber nicht – und eine spannende Rechtsfrage bleibt damit vorerst offen, zeigt Michael Fuhlrott.
Die Verurteilung des Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" wegen Volksverhetzung ist verfassungsgemäß. Er hatte den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde unter anderem als "frechen Juden-Funktionär" bezeichnet.
Das russische Informationsgesetz dient als Grundlage zur Sperrung von Webseiten. Zensur ist das zwar nicht, so der EGMR – allerdings gebe es keine ausreichenden Schutzmechanismen gegen Missbrauch.
Einen Menschen "entsorgen", diffamierende Äußerungen gegenüber Politikern: Alle wollen die Freiheit der Meinungsäußerung – und sollen sie auch haben. Doch die Grenze ist die Menschenwürde. Klaus F. Gärditz erklärt die Beschlüsse des BVerfG.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erntet Kritik, nachdem er zu einer umstrittenen Zeitungskolumne über die Polizei eine Strafanzeige angekündigt hat. Eine Entscheidung darüber sei aber noch nicht gefallen, so die Regierung.
Wo hört die Meinungsfreiheit auf und wo fängt die Beleidigung an? Das BVerfG hat diese Frage anhand von vier Verfassungsbeschwerden gegen die Verurteilung wegen Beleidigung noch einmal klarstellend beantwortet.
Werbeaufdrucke auf Anwaltsroben sind verboten, das steht nach einer Entscheidung des BVerfG fest. Aber wie sieht es mit Meinungsäußerungen aus? Mit dem Versuch, diese Frage gerichtlich beantworten zu lassen, ist ein Anwalt gescheitert.
Ein Tweet des US-Präsidenten bestand den Faktencheck nicht. Trump schränkte daraufhin im Wege einer Verfügung die Möglichkeiten sozialer Medien ein, gegen Nutzer vorzugehen. Dagegen reichte eine Non-Profit-Organisation nun Klage ein.