Ein Tweet des US-Präsidenten bestand den Faktencheck nicht. Trump schränkte daraufhin im Wege einer Verfügung die Möglichkeiten sozialer Medien ein, gegen Nutzer vorzugehen. Dagegen reichte eine Non-Profit-Organisation nun Klage ein.
Im vergangenen Jahr trendete der Hashtag #twittersperrt, weil die Plattform satirische Tweets in Richtung AfD-Wähler sperrte. Bereits die Landgerichte hielten das für rechtswidrig. Nun hat Twitter seine Berufungen zurückgenommen.
Dies gilt zumindest für 70 Teilnehmer einer Versammlung in Gelsenkirchen. Nach einem Beschluss des VG darf dort am 1. Mai eine Kundgebung stattfinden. Die Stadt muss diese allerdings nur unter Einhaltung strenger Auflagen genehmigen.
Das Zitat ist eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf, wenn es darum geht, jemanden zu kritisieren, so das OLG Frankfurt. Kann ein solches verschieden gedeutet werden, muss der Zitierende besondere Vorsicht walten lassen.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast war mit ihrer Beschwerde gegen die "Drecks Fotze"-Entscheidung des LG Berlin teilweise erfolgreich. Das KG stufte nun sechs weitere Kommentare als Beleidigung ein. Facebook darf nun Nutzerdaten herausgeben.
Im vergangenen Jahr entschied das VG Meiningen, dass der AfD-Politiker Björn Höcke auf einer Demonstration als "Faschist" bezeichnet werden durfte. Allerdings hat das VG ihn damit nicht zum Faschisten erklärt, entschied nun das LG Hamburg.
Das AG Tiergarten hat entschieden, dass die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe" genannt werden durfte. Chebli sprach von einer "bitteren Nachricht", die Zuschauer jubelten hingegen.
Eine Soziologin darf nicht mehr behaupten, dass die islamische Ahmadiyya-Gemeinschaft ihren Status zur Durchsetzung ihrer "politischen Agenda" nutze und ihre Moscheen "Orte der Männer" seien. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.