Wenige Verfassungen schützen die Redefreiheit so radikal wie jene der USA, heißt es. Dass dies seinerzeit nur für sittlich saubere Kommunikation gelten sollte, musste einer der ersten modernen Stand-up-Comedians 1964 bitter erfahren.
Trotz Verbot des spanischen Verfassungsgerichts hatte der Separatistenführer Carles Puigdemont die Unabhängikeit von Katalonien ausgerufen. Eine Beschwerde gegen das Verbot hatte vor dem EGMR keinen Erfolg.
Gegen die Löschung seines Facebook-Postings kann man klagen. Das ist nicht so gut, wie es im ersten Moment klingt, findet Hanno Magnus. Der Anspruch brauche Grenzen.
Gewinnen Youtuber zu viel Einfluss? Warum sie nicht neutral sein müssen und ob sich Regeln aus dem Rundfunkrecht auf digitale Meinungsbildung übertragen lassen, erklärt Tobias Gostomzyk im LTO-Interview.
Twitter muss einen gesperrten Account der Berliner AfD vorläufig wieder freischalten. Das LG Berlin traf damit die wohl erste gerichtliche Entscheidung zu den umstrittenen Sperren des Netzwerks wegen angeblicher Wahlbeeinflussung.
In der Öffentlichkeit tobt ein Kampf um die Meinungsfreiheit – oder eine Scheindebatte? Was darf man noch sagen und wer sollte das bestimmen? Fragen, die auch jenseits des Atlantiks für Streit sorgen.
Die NPD hat sich vor dem BVerfG mit einem Eilantrag gegen den RBB durchgesetzt. Damit steht nun fest, dass der RBB einen Wahlwerbespot ausstrahlen muss. Diesmal sei der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt, so die Richter.
Dass die Bundeskanzlerin Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nochmal als "bewusst verletzend" bezeichnet, ist nach Ansicht des VG Berlin nicht zu befürchten. Aber auch sonst sei an Merkels Aussage nichts auszusetzen, so das Gericht.