Renate Künast hat einen Teilerfolg bei den Online-Beschimpfungen gegen sie erreicht. Twitter darf der Politikerin Auskunft über einen Nutzer geben, der in einem Tweet ein unwahres Zitat geschrieben hat, so das LG Berlin.
Hate Speech durch Anwälte? Ein schriftlicher Ethikkodex für den Berufsstand existiert nicht. Gleichwohl können ungebührliche Beiträge im Internet berufsrechtliche Konsequenzen haben, selbst wenn sie privater Natur sind.
Der Rechtsstreit zwischen Ex-BGH-Richter Thomas Fischer und der Journalistin Gaby Mayr ist außergerichtlich beigelegt worden. Friede herrscht zwischen den beiden indes nicht: Fischer warf Mayr den Bruch des Vergleichs vor.
Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung darf den Sänger Xavier Naidoo nicht als Antisemiten bezeichnen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikers überwiege ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, so das OLG Nürnberg.
Ist die Facebook-Seite des Berliner NPD-Landesverbands jugendgefährdend? Die Gerichte waren dieser Ansicht, sind dabei aber vorschnell über die Meinungsfreiheit der Rechtsextremen hinweggeschritten, so das BVerfG.
Der frühere NPD-Landtagsabgeordnete Udo Pastörs ist mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung aus dem Jahr 2012 vor dem EGMR gescheitert. Den Holocaust zu leugnen, sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, befanden die Richter.
"Stück Scheisse" oder "Sondermüll" – nachdem das LG Berlin in heftigen Beschimpfungen gegen Renate Künast keine strafbaren Beleidigungen sah, legt die Grünen-Politikerin nun Beschwerde ein.
Unter dem Titel "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke" durfte vergangene Woche eine Demonstration gegen die AfD stattfinden. Das VG Meiningen hielt die Bezeichnung für rechtens.