Das VG Chemnitz hat sich zuletzt mit "Hängt die Grünen"- Plakaten auseinandergesetzt. Nun folgte ein Beschluss zu Wahlplakaten der Satirepartei "Die Partei". Sie dürfen hängen bleiben, befand das VG.
In Zwickau darf eine rechtsextreme Partei weiter Wahlwerbung mit "Hängt die Grünen"-Plakaten machen, entschied das VG Chemnitz in einem Eilverfahren. Es sieht darin ein "kommunikatives Anliegen", die Grünen hingegen einen "Mordaufruf".
Soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram dürfen Posts löschen und Konten sperren. Dabei müssen Plattformbetreiber die Meinungsfreiheit der Nutzer berücksichtigen. Ruben A. Hofmann gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Der Bundesgerichtshof erlaubt sozialen Netzwerken wie Facebook, dass sie strenger sind als der Gesetzgeber. Allerdings müssen die Nutzer:innen bei Sanktionen prozedural besser geschützt werden. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.
Diskriminierende Inhalte, Anstößiges und Falschnachrichten bekämpft Facebook mit Löschungen und Sperren. Was erlaubt ist und was nicht, legt das Netzwerk selbst fest. Der BGH wird bald klären, ob das rechtens ist.
Nach der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie müssen Plattformbetreiber wie Youtube die von Nutzern hochgeladenen Inhalte überwachen und gegebenenfalls filtern. Laut EuGH-Generalanwalt ist dies zulässig.
Weil es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, hat die Stadt Mönchengladbach zu Recht ein Wahlplakat der NPD abhängen lassen. Das hat das OVG NRW entschieden und Revision zum BVerwG zugelassen.
Ein Polizist zog mit derben Formulierungen bevorzugt über Grünen-Politiker her. Nur bei einer Äußerung über Claudia Roth liegt laut AG dabei aber auch eine Beleidigung vor.