Der Bundesgerichtshof erlaubt sozialen Netzwerken wie Facebook, dass sie strenger sind als der Gesetzgeber. Allerdings müssen die Nutzer:innen bei Sanktionen prozedural besser geschützt werden. Aus Karlsruhe berichtet Christian Rath.
Diskriminierende Inhalte, Anstößiges und Falschnachrichten bekämpft Facebook mit Löschungen und Sperren. Was erlaubt ist und was nicht, legt das Netzwerk selbst fest. Der BGH wird bald klären, ob das rechtens ist.
Nach der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie müssen Plattformbetreiber wie Youtube die von Nutzern hochgeladenen Inhalte überwachen und gegebenenfalls filtern. Laut EuGH-Generalanwalt ist dies zulässig.
Weil es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, hat die Stadt Mönchengladbach zu Recht ein Wahlplakat der NPD abhängen lassen. Das hat das OVG NRW entschieden und Revision zum BVerwG zugelassen.
Ein Polizist zog mit derben Formulierungen bevorzugt über Grünen-Politiker her. Nur bei einer Äußerung über Claudia Roth liegt laut AG dabei aber auch eine Beleidigung vor.
Auch in dritter Instanz hat ein wegen Volksverhetzung verurteilter Mann keinen Erfolg gehabt. Weil er den Holocaust geleugnet hatte, war er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast will mit einer Klage erreichen, dass Facebook nicht nur konkrete rechtswidrige Beiträge löscht, sondern gezielt nach sinngleichen Posts sucht und sie ebenfalls aus dem Netz nimmt.
Schreibt ein Inhaftierter Briefe an Vertrauenspersonen, dann dürfen diese nicht ohne Weiteres angehalten werden, selbst wenn Hinweise auf Beleidigungen vorliegen. So entschied das BVerfG, das sich auch zur Schmähkritik äußerte.