Im Rechtsstreit zwischen dem türkischen Präsidenten und dem deutschen Satiriker deutet das Ausscheiden eines Richters auf einen zeitnahen Beschluss des BVerfG hin: Zulässige Satire oder Schmähkritik? Worauf es ankommen wird.
Der WDR will seine Beschäftigten zur Neutralität anhalten – auch auf deren privaten Social-Media-Accounts. Journalisten befürchten die Verletzung ihrer Meinungsfreiheit, Juristen verweisen auf Neutralitätspflicht und Direktionsrecht.
Die Grünen-Politikerin hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg errungen. Es geht um beleidigende User-Kommentare auf Facebook. Die Entscheidungen des LG Berlin und KG verletzten Renate Künast in ihrem Persönlichkeitsrecht.
Ein Jahr lang saß der Journalist Deniz Yücel in Untersuchungshaft in einem Istanbuler Hochsicherheitsgefängnis. Die Türkei habe damit seine Menschenrechte auf Freiheit, Sicherheit und Meinungsäußerung verletzt, so der EGMR.
Facebook bittet seine Nutzer vor dem Teilen eines Beitrags, dass sie den besser erstmal lesen sollten. Eine Blogbetreiberin findet das "bevormundend". Laut LG Karlsruhe steht den Hinweisen aber nichts entgegen.
Die Stadt München untersagte per Stadtratsbeschluss Veranstaltungen rund um die BDS-Kampagne in ihren städtischen Räumen. Damit verletzte sie die Meinungsfreiheit, so das BVerwG.
Ein Twitternutzer postete ein von Twitter selbst bereitgestelltes Bild mit einer Szene aus "The Addams Family". Laut LG ist darin "keinesfalls" ein Aufruf zur Tötung zu sehen. Twitter muss den Post nun wiederherstellen.
Die Stadt München hat vor Jahren beschlossen, keine städtischen Räume für Diskussionen mit oder zu Themen der BDS-Kampagne zu vergeben. Am Donnerstag entscheidet das BVerwG, ob das rechtmäßig war.