Auch deutsche Ärzte könnten in die Lage kommen, entscheiden zu müssen, wer behandelt wird und wer im Zweifel stirbt. Doch das BVerfG untersagt die Abwägung von Menschenleben. Führende Medizinrechtler legen nun einen Lösungsvorschlag vor.
Verschiedene Fachverbände haben Leitlinien veröffentlicht, an denen sich Ärzte im Triage-Fall orientieren sollen. Diese Empfehlungen sind sinnvoll. Doch sie müssen im Ernstfall auch zur Anwendung kommen, fordert Philip von der Meden.
Bei begrenzten Ressourcen müssen Ärzte entscheiden, wen sie behandeln. Klinisch-ethische Empfehlungen raten jetzt, möglichst viele Patienten zu versorgen. Gut so, meint Eric Hilgendorf - auch wenn das bei Juristen ein mulmiges Gefühl erzeugt.
In Italien müssen Ärzte entscheiden, welchen Menschen sie an einer Coronavirus-Infektion sterben lassen. Auch in Deutschland könnte das Realität werden. Nur, nach welchen Kriterien? Till Zimmermann hat sich die Rechtslage angesehen.
Ein sieben Monate altes Kind leidet an einer seltenen Erkrankung, die häufig zum Tod führt. Soweit andere Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind, muss die Krankenkasse aber kein teures und nicht zugelassenes Medikament zahlen.
Ein Medizinstudent wollte erneut seine Prüfungen antreten, da es zuvor an einem der Prüfungstage viel zu kalt im Raum gewesen sei. Das VG hat jedoch entschieden, dass 21 Grad Raumtemperatur keinen Grund für einen Rücktritt darstellen.
Laut der StPO darf DNA-Material zum Beispiel nicht auf die Herkunft* eines Täters untersucht werden. Was aber, wenn sich die Ermittler auf Landesrecht berufen? Fredrik Roggan sieht solche Umgehungsversuche kritisch.
Im Streit darüber, wer für die Schäden zahlt, die die fehlerhaften Brustimplantate des Herstellers PIP verursacht haben, hat der BGH ein wichtiges Urteil gefällt. Isabel Jakobs zeigt, warum dem TÜV nun Ungemach drohen könnte.