Das VG Köln legte Karlsruhe im vergangenen Jahr Verfahren zum Recht aus Selbsttötung vor. In der Zwischenzeit erklärte das BVerfG das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig. Die Vorlagen wurden nun abgewiesen.
Um eine Krankheit zu behandeln, verschrieb ein Arzt einer Frau die Pille. Irgendwann wollte das Land aber nichts mehr dazu zahlen, da die Pille ein Faktor "allgemeiner Lebenshaltung" sei. So geht es aber nicht, entschied das BVerwG.
Arzneimittelhersteller dürfen Gratis-Proben von Medikamenten grundsätzlich auch an Apotheker verteilen, sagt der EuGH. Sind diese aber verschreibungspflichtig, dürfen die Muster nur an Ärzte weitergegeben werden.
Im Prozess wegen fehlerhafter Brustimplantate kann sich die Allianz als Versicherer vor deutschen Gerichten wohl schadlos halten. Dass sie ihre Einstandspflicht auf französische Fälle beschränkt hat, verstößt nicht gegen Unionsrecht, so der EuGH.
Kontaktbeschränkungen und soziale Isolation treffen psychisch erkrankte Menschen oft besonders hart. Würden die Corona-Beschränkungen aufgehoben, hätte das aber noch weitaus gravierendere Folgen, entschied das BVerfG.
Eine Gewichtsabnahmetheraphie stellt keine medizinische Behandlung, sondern einen Dienstvertrag dar. Ansprüche wegen mangelhafter Leistung können laut AG Frankfurt daher nicht geltend gemacht werden.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsministerium anordnen, dass patentgeschützte Erfindungen im Interesse der Allgemeinheit benutzt werden. Was das für Patentinhaber bedeutet, erklären Ralf D. Kirsch und Steven M. Zeman.
Niemand sagt Ärzten, wie sie bei begrenzten Ressourcen entscheiden sollen, wer sterben muss und wer leben darf. Gegen ihr Urteil gibt es faktisch keinen Rechtsschutz. Timo Schwarzwälder schlägt digital verfügbare Spezialkammern vor.