Wer einen Impfschaden erleidet, erhält nur eine Entschädigung, wenn die Impfung als Ursache der Erkrankung feststeht. Das teilte das LSG Niedersachsen-Bremen zu seinem Urteil vom 28. Januar mit.
Dass die aktuellen Regelungen zur Impfpriorisierung verfassungswidrig sind, liegt auf der Hand. Anna Leisner-Egensperger und Jascha Arif hoffen, dass nun weitere Gerichte dem VG Potsdam folgen und sich über die Impfverordnung hinwegsetzen.
Weil er die Krebserkrankung einer 70-jährigen Patientin zu spät erkannt hat, muss ein Arzt 50.000 Euro zahlen. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes stellte das OLG auf den Leidensweg und die erlittene Lebensbeeinträchtigung ab.
Dass akademisch gebildete Täterinnen und Täter nach 1945 beste Chancen hatten, mit NS-Verbrechen ungestraft davonzukommen, ist bekannt. Aber die historischen Erfahrungen der Opfer werden bis heute in Deutschland zu wenig berücksichtigt.
Silikonkissen, die aufreißen: ein Horror-Szenario für Frauen mit Brustimplantaten. Seit Jahren schon kämpfen sich die Opfer durch alle Instanzen. Ein Hersteller hatte Billigsilikon verwendet. Im Fokus steht auch der TÜV Rheinland.
Nachdem § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen wieder legalisiert wurde, besteht womöglich kein Anlass mehr, tödliche Betäubungsmittel zum Suizid selbst zu erwerben, findet das BVerfG.
Das BVerfG hat entschieden, dass zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben auch eine menschenwürdige Umsetzung gehört. Zwei Gesetzentwürfe wollen das nun regeln und Ärzten Rechtssicherheit geben, um nach ihrem Gewissen zu entscheiden.
Eine Gießener Ärztin wurde auch nach der neuen Rechtslage zu Recht wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt. Das OLG Frankfurt a.M. hat ihre Revision verworfen.