Die Bild-Zeitung durfte drei Fotos von Klaus Wowereit bei einem Abendessen zeigen. Am Abend vor der Misstrauensabstimmung über BER und in der Paris-Bar seien diese dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen, so der BGH.
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Geht die Reform zur Medienöffentlichkeit im Gerichtssaal zu weit oder noch nicht weit genug? Darüber wurde auf dem 71. Juristentag rege diskutiert. Drei Stimmen von RiLG Mirja Feldmann, RiBGH Henning Radtke und SZ-Politik-Chef Heribert Prantl.
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Die Richterschaft kritisiert die Pläne für mehr Öffentlichkeit in der Justiz weiter massiv. Die Vorschläge des strafrechtlichen Gutachters beim DJT zeigen, dass man ganz andere Dinge ändern könnte als Kameras bei den Bundesgerichten.
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Juliane Kokott hält unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf gedruckte und digitale Inhalte für rechtmäßig.Schlösse der EuGH sich dem an, wäre die Vielfalt der Verlagslandschaft in Gefahr, meint Johannes Klostermann.
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Der Horrorfilm "Tanz der Teufel" ist von einem seit 32 Jahren bestehenden Verbreitungsverbot befreit worden, bleibt aber indiziert. Baker & McKenzie hat für Sony Pictures Home Entertainment mehrere Gerichtsentscheidungen erwirkt.
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Das interne Gutachten der Bundesregierung zur Frage der Strafbarkeit des Satirikers Jan Böhmermann bleibt unter Verschluss. Das VG Berlin hat einen Eilantrag des Tagesspiegels abgewiesen.
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Jeder muss den pauschalen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt grundsätzlich auch für Zeitungsverlage. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn sie Anteile an privaten Radiosendern halten, entschied der BayVerwGH.
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Lohfink, Edathy, die Messerstecherei auf dem Oktoberfest: Außenstehende erklären den zuständigen Richtern und Staatsanwälten gerne deren Fälle – meist ohne Aktenkenntnis und vor der Beweisaufnahme. Das ist unsäglich, meint Lorenz Leitmeier.
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