Das interne Gutachten der Bundesregierung zur Frage der Strafbarkeit des Satirikers Jan Böhmermann bleibt unter Verschluss. Das VG Berlin hat einen Eilantrag des Tagesspiegels abgewiesen.
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Jeder muss den pauschalen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt grundsätzlich auch für Zeitungsverlage. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn sie Anteile an privaten Radiosendern halten, entschied der BayVerwGH.
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Lohfink, Edathy, die Messerstecherei auf dem Oktoberfest: Außenstehende erklären den zuständigen Richtern und Staatsanwälten gerne deren Fälle – meist ohne Aktenkenntnis und vor der Beweisaufnahme. Das ist unsäglich, meint Lorenz Leitmeier.
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Seit 2013 gibt es den pauschalen Rundfunkbeitrag, den alle Haushalte unabhängig von der Anzahl ihrer Fernseher oder Radios zahlen müssen. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem der Münchner Merkur und die tz gehören, weigert sich aber.
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Im Streit mit Jörg Kachelmann will Springer das jüngste Gerichtsurteil des OLG Köln nicht hinnehmen und hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Gefragt ist nun der BGH. Der Bild gehe es nicht nur um Schmerzensgeld, so ein Verlagssprecher.
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Aus neuen Medien und dem medialen Meinungskampf hält sich die Justiz meist heraus – mit einigen Ausnahmen. Wer in der Öffentlichkeit die Würde des Amts für sich in Anspruch nimmt, der muss sie auch wahren, meint Andreas Mosbacher.
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Der Springer-Verlag hat vor dem OLG Köln einen Teilerfolg gegen das Softwareunternehmen Eyeo und ihren Werbeblocker AdBlock Plus errungen. Das Ausschalten der Werbung sei zwar okay – nicht aber das Geschäftsmodell der Firma.
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Zuletzt ging die Tendenz eher dahin, das Verbot von Schleichwerbung zu lockern. Einer weiteren Liberalisierung stellt sich das BVerwG aber nun für fremdproduzierte TV-Sendungen entgegen, erklären Robert Heine und Martin Bastius.
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