Aller Anfang ist schwer, besonders bei Twitter. Wer dennoch einsteigen und Rechtliches aus der weiblichen Perspektive lesen möchte, findet hier zehn Accounts für den gut informierten Anfang.
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Alle Bücher sind zum Lesen da. Trotzdem werden digitale Publikationen anders besteuert als Printprodukte. Warum dies aus Sicht des EuGH nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstößt, erklärt Anna-Lisa Kühn.
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Heidi Klum und die Webedia GmbH haben einen Vergleich geschlossen: Es ging um Oben-ohne-Fotos, die Webedia von dem Model auf einem Online-Portal veröffentlicht hatte. Görg und Irle Moser berieten die Parteien.
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Aller Anfang ist schwer, besonders bei Twitter. Wer dennoch einsteigen und lieber Rechtliches als die Tiraden des US-Präsidenten lesen möchte, findet hier zehn Accounts für den gut informierten Anfang.
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Die Verwertungsgesellschaft VG Media und Google streiten sich seit Jahren, ob für Textausrisse von Verlagsinhalten auf Google Geld bezahlt werden muss. Unter Umständen muss der EuGH sich mit der Sache befassen.
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Das kann teuer werden: Wer in Polen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt nutzt, muss doppelt so viel zahlen, wie ihn die erlaubte Nutzung gekostet hätte. Der EuGH segnet das ab. Ein Urteil, das auch für Deutschland wichtig ist.
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Legal Tech ist im Rechtsmarkt angekommen. Und schon im Jahr 2017 wird die Digitalisierung die Juristen-Welt verändern. Ein Innovationstreiber werden dabei die Rechtsabteilungen sein, meint Micha-Manuel Bues.
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Die Bild-Zeitung wirft Focus Online vor, bei ihr abzuschreiben. Der Streit ist nicht neu. Nun ist er vor Gericht angekommen. Das Boulevardblatt verlangt Unterlassung, Auskunft über die Arbeitsweise und Schadensersatz.
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