Facebook nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, um Daten abzugreifen, wo es eben geht. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Einschätzung. Das Verfahren gegen das Netzwerk läuft noch bis nächstes Jahr.
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Wer Tickets für Spiele der Fußball-Nationalmannschaft bei WM und EM kaufen will, muss künftig nicht mehr Mitglied im Fanclub werden. Die Praxis des DFB hatte das Kartellamt auf den Plan gerufen, nun gab es eine Einigung.
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Die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann ist längst vollzogen, weil Ex-Wirtschaftsminister Gabriel sie erlaubt hat. Dabei war das Verbot des Bundeskartellamts rechtmäßig. Das OLG Düsseldorf entscheidet spät, aber nicht ohne Folgen.
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Das EuG erklärte das Verbot der Übernahme von Paketzusteller TNT durch UPS für nichtig – und zwar wegen der Verletzung von Verteidigungsrechten. Christian Karbaum begrüßt das Urteil – auch wenn UPS möglicherweise nichts mehr davon hat.
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2009 verhängte die Kommission ein Rekordbußgeld von 1,06 Milliarden Euro gegen den Chiphersteller Intel. Das Unternehmen habe Computerherstellern missbräuchliche Ausschließlichkeitsrabatte gewährt. Der Generalanwalt hält das für falsch.
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Die Deutsche Bahn AG hat sich zu Änderungen im Fahrkartenvertrieb verpflichtet. Das vom BKartA Anfang 2014 eingeleitete Verfahren wurde deshalb eingestellt. Bald gibt es an Bahnhöfen auch Tickets von Wettbewerbern.
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Das Kartellrechtsverfahren gegen Google wird verschärft: Die EU-Kommission hat nun auch das Smartphone-Betriebssystem Android ins Visier genommen. Der US-Konzern soll sich jetzt zu den Vorwürfen äußern.
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Wer die Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft 2016 sehen will, muss die Tickets über den DFB-Fanshop erwerben - und zuvor Mitglied im kostenpflichtigen Fan-Club werden. Das BKartA prüft nun, ob das Ausbeutungsmissbrauch ist.
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