Die Novelle des EU-Urheberrechts ist beschlossen: Am Dienstag votierten die EU-Parlamentarier für die umstrittene Neuregelung. Die Debatte um sogenannte Upload-Filter ist damit aber noch lange nicht vom Tisch.
Das Kartellamt schränkt die Sammelwut von Facebook drastisch ein. Das Unternehmen darf künftig nicht mehr automatisch Daten von anderen Websites oder Diensten wie WhatsApp und Instagram mit den Facebook-Accounts seiner Nutzer verknüpfen.
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Der US-Logistiker UPS hätte den niederländischen Wettbewerber TNT Express doch übernehmen dürfen. Die Europäische Kommission hat die Übernahme zu Unrecht versagt und dabei Verfahrensrechte von UPS verletzt, entschied der EuGH am Mittwoch.
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Das Bundeskartellamt nimmt den US-Online-Riesen Amazon ins Visier. Händler hätten sich massiv über die Geschäftspraktiken auf dem deutschen Marktplatz beschwert. Daher wurde am Donnerstag ein Missbrauchsverfahren eingeleitet.
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Das Bundeskartellamt hat wegen eines möglichen Marktmachtmissbrauchs im Umgang mit Nutzerdaten ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse und ihre Bedeutung erläutert Marcel Nuys.
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Nach der Übernahme mehrerer Plus-Filialen forderte Edeka von Lieferanten beste Konditionen für sich. Das Bundeskartellamt sah darin einen Missbrauch der Marktmacht. Und bekam nun vor dem BGH Recht.
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Das Branntweinmonopol war ein Resultat der im Ersten Weltkrieg etablierten Wirtschaftspolitik. Nach vielfachen Novellen findet es nun zum Jahresschluss sein Ende. Und verliert so nach der wirtschaftlichen auch seine juristische Basis.
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Facebook nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, um Daten abzugreifen, wo es eben geht. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Einschätzung. Das Verfahren gegen das Netzwerk läuft noch bis nächstes Jahr.
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