Ende eines langen Streits: Mehr als ein Jahrzehnt dauerte die juristische Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Intel. Nun entscheidet der EuGH. Die inhaltliche Frage des möglichen Marktmissbrauchs durch Intel bleibt aber offen.
Google hat nach Einschätzung von Generalanwältin Juliane Kokott eine marktbeherrschende Stellung genutzt, um einen eigenen Onlineservice zu begünstigen. Die Bestätigung einer Milliardenstrafe durch den EuGH wird wahrscheinlicher.
Don't text and drive – was für private Autofahrer gilt, ist am Steuer eines Linienbusses erst recht zu beachten. Ein Busfahrer tat es trotzdem, die Verkehrsgesellschaft sperrte ihn lebenslang für alle Linien. Zu Unrecht, so das OLG.
Die Machtverhältnisse auf dem Markt für Stromerzeugung haben sich verfestigt, analysiert das Bundeskartellamt. Stromimporte seien zunehmend wichtiger, um die Marktmacht des größten Stromerzeugers RWE in Schach zu halten.
Das Bundeskartellamt stufte Amazon als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" ein und unterstellte es damit einer strengeren Wettbewerbsaufsicht. Dagegen klagt Amazon nun vor dem BGH.
Coca-Cola darf Lieferungen stoppen, wenn die Preise aus Sicht des Getränkeherstellers nicht passen. Das Landgericht Hamburg nahm ein vom Lebensmittelhändler Edeka gefordertes Lieferstopp-Verbot zurück.
Die Lufthansa darf ihre Wettbewerber auf der Langstrecke nicht durch eine Einschränkung von Zubringerflügen benachteiligen, so das BKartA. Das gilt auch für eine Kooperation mit Condor.
Die Sperrung von Händlerkonten hat Amazon bereits mehrfach einstweilige Verfügungen beschert. Das LG Frankfurt zieht nach und stellt auf einen Missbrauch der Marktmacht ab.