Das Herumeiern der Konkurrenz gefällt dem Eierlikörhersteller Verpoorten gar nicht. Aber in Eierlikör steckt nun mal Ei, wie das OLG Düsseldorf klarstellte. Ein Konkurrent darf deswegen auch damit werben.
Seit den 1970er Jahren hat ein Bonner Eierlikörhersteller seinen Slogan "Eieiei Verpoorten" den Deutschen ins Gedächtnis gebrannt. Das hat viel Geld gekostet. Deswegen will man sich das Herumeiern der Konkurrenz nicht gefallen lassen.
Kann eine affektierte Art Salz zu streuen eine Marke sein? Sollte fadenscheinige Nachhaltigkeitswerbung abmahnfähig sein und welche Rolle spielt KI für das Wettbewerbsrecht? Viele Themen für die Leittagung im wohl buntesten Rechtsgebiet.
Aus HeidelbergCement wird Heidelberg Materials. Die Umfirmierung bringt Beratungsbedarf mit sich - unter anderem zum Markenrecht. Gleiss Lutz nimmt sich der Sache an.
Der chinesische Autohersteller Nio darf seine Modelle nicht mit dem Zusatz "ES6" und "ES8" bewerben. Es bestehe Verwechslungsgefahr zu den Audi-Modellen "S6" und "S8", wie das LG München I entschied.
Ob auf dem Amazon-Marktplatz Dritte oder Amazon selbst Waren anbieten, sieht man nicht immer sofort. Amazon haftet bei fehlender Unterscheidbarkeit auch für die von Dritten begangenen Markenrechtsverletzungen, entschied der EuGH.
Borussia Mönchengladbach punktet juristisch in Luxemburg: Laut Gericht der Europäischen Union darf der Bundesligist die Marke "Fohlenelf" im Zusammenhang mit bestimmten Fanartikeln umfassender exklusiv nutzen als bislang.
Es erinnert an David und Goliath: Der österreichische Milliarden-Konzern Red Bull wollte dem britischen Zehn-Personen-Betrieb Bullards wegen angeblicher Verwechslungsgefahr an den Kragen - und verlor.