Glücksspiele im Online-Casino und Wetten auf die Sieger von Gaming-Duellen sind in Deutschland von Gesetzes wegen nicht erlaubt. Es wird Zeit, dass die staatliche Glücksspielregulierung in der digitalen Gegenwart ankommt.
Müssen sich Streamer oder Videomacher, die Computerspiele vorführen, eine kostspielige Rundfunklizenz zulegen? Auf dem Gamescom Congress 2019 stand eine Lösung zur Debatte, die wohl nichts lösen wird.
Bei der Dresdener Inszenierung von Dostojewskis "Der Idiot" verbinden sich die Dramaturgie des gesprochenen Wortes und die Musik zu einer Einheit, findet das LG Düsseldorf. Das Schauspielhaus Düsseldorf muss deshalb mehr als nur GEMA zahlen.
Die TV Movie muss 20.000 Euro an Fernsehmoderator Günther Jauch zahlen. Die Zeitschrift hatte ein Foto von ihm für einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators verwendet - und zwar völlig ohne Zusammenhang, so das OLG Köln.
Das OLG ließ im Vorfeld Zweifel erkennen, doch schlussendlich obsiegte erneut das Ehepaar Engelhardt, das sich den "Ballermann" vor 20 Jahren schützen ließ: Eine Diskothek muss für eine unlizenzierte "Ballerman-Party" zahlen.
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Die VG Bild-Kunst muss der Deutschen Digitalen Bibliothek Nutzungsrechte an Vorschaubildern einräumen, auch wenn diese Dritten das Framing der Beiträge nicht technisch unmöglich macht. Der Fall wird wohl bald den BGH beschäftigen.
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Nur noch wenige Tage, dann ist es soweit: Vom 14. Juni bis 15. Juli rollt der Ball bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Während sich die Fans schon freuen, sichert ein rechtliches Gespinst dem Ausrichter im Hintergrund Milliarden.
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Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der NDR in der Sendung "Top Flops" nicht über die Konkurrenz lustig machen darf, ohne ihr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Eine Pannenshow sei keine Parodie und auch nicht vom Zitatrecht gedeckt.
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