Mit der EU-Entwaldungsverordnung kommen weitreichende Pflichten auf Unternehmen zu. Daniel Weiß und Felicitas Sussmann erwarten erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung.
Bundes- und Vizekanzler übertreffen sich mit Ankündigungen zum deutschen Lieferkettengesetz: Es "kommt weg", und zwar mit der Kettensäge. Dabei steht die Umsetzung der EU-Lieferketten-Richtlinie an, die ganz ähnliche Pflichten vorsieht.
Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Sie stimmten am Freitag in Brüssel den Plänen zu, mit denen Menschenrechte bei der Produktherstellung weltweit gestärkt werden sollen.
Das geplante EU-Lieferkettengesetz hat im EU-Parlament die entscheidende Hürde genommen – trotz Widerstands in der deutschen Bundesregierung. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf sind deutlich weniger Unternehmen erfasst.
Wie es mit der geplanten EU-Lieferketten-Richtlinie weitergeht, bleibt nach der Abstimmung im Rat ungewiss. Deutschland ist weiterhin dagegen: Zu groß seien die bürokratischen Herausforderungen, die auf die Wirtschaft zukämen.
Buschmann und Lindner wollten der geplanten EU-Richtlinie partout nicht zustimmen. Nun wurde die Abstimmung im Rat kurzfristig verschoben. Die Grünen befürchten politische Konsequenzen für Deutschland.
Die neue CSDDD soll Menschenrechte im internationalen Handel stärken. Auf EU-Ebene war alles ausgehandelt, nun droht das Vorhaben am Widerstand der FDP zu scheitern. Am Donnerstag äußerte sich Buschmann zu den Gründen.
Lange Zeit war es schwer, Unternehmen für Umweltemissionen oder Menschenrechtsverletzungen von Zulieferern haftbar zu machen. Das deutsche LkSG änderte dies, nun bringt die EU eine eigene, noch weiter reichende Richtlinie auf den Weg.