Ein Landwirt hielt Rinder in Anbindehaltung, ohne sie zwischendurch ins Freie zu lassen. Die Tiere befanden sich ganzjährig im Stall. Das VG Münster entschied nun, dass dies tierschutzrechtliche Regeln verletzt.
Der seit Jahren laufende Nachbarschaftsstreit um das Gebimmel von Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen wird erst einmal kein Fall für den BGH: Er habe keine grundsätzliche Bedeutung, entschieden die Karlsruher Richter.
Auch auf dem Land hier ist man nicht vor jeglicher Ruhestörung gefeit: Gackernde Hühner und ein krähender Hahn können laut LG Koblenz ortsüblich sein. Eine Frau muss diese "unerträgliche Lärmbelästigung" daher hinnehmen.
Bei der Kontrolle eines Schäfers fiel auf, dass viele seiner Schafe nicht geschoren waren. Eine daraufhin erlassene Anordnung, wonach der Schäfer seine Tiere mindestens einmal jährlich scheren muss, ist laut VG Trier rechtmäßig.
Anderes Futter, besondere Schutzmaßnahmen für die Bäume oder Verkleinerung der Herde durch Abschuss: Diese Maßnahmen sind keine Alternative zur Entfernung der Bielefelder Mufflons aus dem Teutoburger Wald, so die Münsteraner Richter.
Mit einer Klage lässt sich die Regierung nicht zwingen, mehr gegen den Klimawandel zu tun. Das VG wies sie deshalb als unzulässig ab – und legte dabei viel Wert auf Verständlichkeit und Transparenz in der Verhandlung.
Waren die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geltenden EU-Vorschriften zu lasch, um eine Genehmigung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verhindern? Der EuGH hat ein eindeutiges Urteil gefällt.
Genetisch veränderte Pflanzen kommen in Europa nach einer EU-Prüfung auf den Markt. Nichtregierungsorganisationen sehen das Ganze skeptisch. Im Fall der Zulassung einer Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto der EuGH nun entschieden.