Drei Wahlen, ein Volksentscheid, fünf Stimmzettel, sechs Kreuze – die Stimmabgaben in Berlin am Sonntag waren für die Wähler zeitaufwendig und mit Pannen behaftet. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
Für die Durchführung von Wahlen stellt die Corona-Pandemie ein Problem dar, in Sachsen-Anhalt wurde deshalb das Wahlrecht geändert. Das sieht ermöglicht eine reine Briefwahl - die verfassungsgemäß ist, wie nun das LVerfG entschied.
Nach der Landtagswahl 2018 war die AfD-Fraktion überzeugt, dass Mandate falsch berechnet worden seien, und legte Beschwerde ein. Der Staatsgerichthof wies die Beschwerde nun ab, die politischen Verhältnisse bleiben.
Parteilose Direktkandidaten stehen auf Wahlzetteln weit unten. Dagegen wehrte sich ein Direktkandidat in Rheinland-Pfalz. Das VG entschied jedoch, dass mündige und verständige Bürger den Wahlzettel schon richtig läsen.
Kleine Parteien müssen Unterschriften sammeln für die Wahlzulassung - das ist aber schwierig, wenn man sich in der Fußgängerzone wegen Corona nicht nahekommen darf. Der VerfGH stärkt nun den Kleinparteien den Rücken.
Nach Thüringen haben auch die Verfassungsrichter in Brandenburg das Paritätsgesetz für die gleichmäßige Besetzung von Listen für Landtagswahlen mit Frauen und Männern gekippt. Das Urteil war auch auf Bundesebene mit Spannung erwartet worden.
Der Streit um das Thüringer Paritätsgesetz geht weiter: Die CDU-Landtagsfraktion will nun in der Landeverfassung festschreiben lassen, dass Wahllisten nicht quotiert werden dürfen. Damit geht sie auf Konfrontationskurs zu Rot-Rot-Grün.
Per Gesetz wollte Rot-Rot-Grün den Frauenanteil im Thüringer Landtag erhöhen. Doch der VerfGH des Landes hat das dortige Paritätsgesetz gekippt. Das BVerfG soll das Urteil nun auf Auslegungsfehler prüfen.