Die Wahl am 26. September lief in Berlin nicht gerade rund. Innensenator Andreas Geisel will die Wahlpannen von einer Expertenkommission analysieren lassen. Die Fraktionen sollen nun Vorschläge zur Besetzung der Kommission machen.
Die zahlreichen Pannen und Probleme bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus haben ein juristisches Nachspiel. In zwei Wahlkreisen muss womöglich die Wahl wiederholt werden.
"Die PARTEI lässt die Wahl wiederholen", schreibt Martin Sonneborn auf Twitter. Das ist ernst gemeint: Mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern sollen die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl in Berlin vor die Verfassungsgerichte gebracht werden.
Drei Wahlen, ein Volksentscheid, fünf Stimmzettel, sechs Kreuze – die Stimmabgaben in Berlin am Sonntag waren für die Wähler zeitaufwendig und mit Pannen behaftet. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
Für die Durchführung von Wahlen stellt die Corona-Pandemie ein Problem dar, in Sachsen-Anhalt wurde deshalb das Wahlrecht geändert. Das sieht ermöglicht eine reine Briefwahl - die verfassungsgemäß ist, wie nun das LVerfG entschied.
Nach der Landtagswahl 2018 war die AfD-Fraktion überzeugt, dass Mandate falsch berechnet worden seien, und legte Beschwerde ein. Der Staatsgerichthof wies die Beschwerde nun ab, die politischen Verhältnisse bleiben.
Parteilose Direktkandidaten stehen auf Wahlzetteln weit unten. Dagegen wehrte sich ein Direktkandidat in Rheinland-Pfalz. Das VG entschied jedoch, dass mündige und verständige Bürger den Wahlzettel schon richtig läsen.
Kleine Parteien müssen Unterschriften sammeln für die Wahlzulassung - das ist aber schwierig, wenn man sich in der Fußgängerzone wegen Corona nicht nahekommen darf. Der VerfGH stärkt nun den Kleinparteien den Rücken.