Oberfranken und die Oberpfalz entsenden künftig nur noch 16 statt 17 Abgeordnete in den Landtag, Oberbayern dafür zwei mehr. Klagen gegen die umstrittene Stimmkreisreform seien unbegründet, urteilt der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag.
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