Rundumschlag des BGH in Sachen Urheberrecht: Er verhandelte am Donnerstag drei Fälle, die die Gerichte zum Teil schon seit einer halben Ewigkeit beschäftigen. Um welche Fragen es geht und was daran so brisant ist, erläutert Christian Rath.
Ein Journalist beschäftigte sich in einem Artikel sachlich mit der Frankfurter Buchmesse und rechtem Gedankengut, er wurde daraufhin als "Gashahnaufdreher" bezeichnet. Das OLG Köln sieht darin eine erhebliche Ehrkränkung.
Unter verfeindeten Rappern ist es üblich, sich in Songs gegenseitig zu beleidigen. Passagen eines Diss-Tracks von Fler hat das LG nun verboten. Der Berliner hatte nicht nur gegen Bushido, sondern auch gegen dessen Kindern ausgeteilt.
Ein Rapper ist vor dem OLG Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, Netflix die Verbreitung der Serie "Skylines" zu verbieten. Der Zuschauer könne erkennen, dass es bei der fiktiven Geschichte nicht um seine gleichnamige, reale Firma gehe.
Das BVerwG hat der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den letzten Rest ihres nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraums genommen, und gerade deswegen eine Indizierung bestätigt. Das Urteil erläutert Felix Hilgert.
Ein Kartenleger aus Freiburg hielt seine wahrsagerischen Fähigkeiten für Straßenkunst und wollte deswegen erlaubnisfrei tätig werden. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun: Die Stadt muss das nicht erlauben.
Der Staats- und Domchor zu Berlin darf sich seine Sänger selbst aussuchen, was auch das Recht umfasse, weibliche Bewerber abzuweisen, so das VG Berlin. Die Klage eines Mädchens, das im Knabenchor mitsingen wollte, blieb erfolglos.
Wird sie wegen ihres Geschlechts unzulässig diskriminiert oder rechtfertigen Unterschiede zwischen Mädchen- und Jungenstimmen ihre Ablehnung? Ein Mädchen will sich jedenfalls in den Staats- und Domchor zu Berlin einklagen.