Die Kosten für die Konservierung von Ei- und Samenzellen übernimmt die Krankenkasse - von bereits befruchteten Eizellen dagegen nicht. Das stellte das SG München klar.
Auch wenn eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland zulässig ist, müssen die Krankenkassen nicht zwingend die Kosten tragen, so das SG München. Dafür müsse der Eingriff schon dem deutschen Embryonenschutz entsprechen.
Nachdem ihr Lebensgefährte an Krebs gestorben war, wollte eine Frau seine eingefrorenen Samenzellen haben, um sich damit in Spanien künstlich befruchten zu lassen. Doch die Klinik weigerte sich aus Angst, sich strafbar zu machen.
Wenn ungewollt kinderlose Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, werden in einigen Fällen mehr Eizellen befruchtet, als eingepflanzt werden können. Dürfen diese übrigen Zellen dann anderen Paaren gespendet werden?
Ob verheiratet oder nicht: Die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wie das FG Münster entschied.
Eine 34-jährige Lehrerin will Mutter werden und hat sich deshalb künstlich befruchten lassen. Die beantragte Beihilfe wurde ihr aber versagt, weil ihr Mann bereits 67 Jahre alt ist. Zu Recht, bestätigte nun das VG Düsseldorf.
In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind hoch. Der BGH hat nun entschieden, dass auch älteren Frauen die Kosten erstattet werden können.
Eine organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts. Das Land Hessen muss einer Beamtin daher bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung unter die Arme greifen. Auch wenn sie nicht verheiratet ist, so der VGH.