Ein Vertrag zwischen einem privaten Kindergarten und Eltern erlaubte es nur dem Unternehmen, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen. Das LG München I sieht darin eine unangemessene Benachteiligung – die Eltern bekommen mehr als 6000 Euro zurück.
Nach der Weihnachtsfeier zogen zwei Mitarbeiter nachts noch auf das Firmengelände weiter und tranken in der eigenen Weinkellerei vier Flaschen Wein, rauchten, erbrachen sich. Für beide sind die Arbeitsverhältnisse beendet.
Ist eine kleine WhatsApp-Gruppe ein geschützter Raum, wo man Vorgesetzte ohne Konsequenzen beleidigen kann? In der Regel nein, entschied das BAG. Wenn die Pöbeleien öffentlich werden, droht die Kündigung.
Don't text and drive – was für private Autofahrer gilt, ist am Steuer eines Linienbusses erst recht zu beachten. Ein Busfahrer tat es trotzdem, die Verkehrsgesellschaft sperrte ihn lebenslang für alle Linien. Zu Unrecht, so das OLG.
Ein Kirchenmusiker vergaß den Termin für eine Trauerfeier, weil er zu beschäftigt mit einem Kindermusical war. Doch das berechtigt die Gemeinde noch nicht zu einer fristlosen Kündigung, entschied das ArbG Lübeck.
Ein Mitarbeiter "tanzte" mit einem Deko-Flamingo und schwamm bei einer Betriebsfeier am Partyschiff im Rhein. Die Arbeitgeberin wollte den Mann loswerden – machte aber in Bezug auf die Unterhose einen entscheidenden Fehler.
Auf einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen warf die gekündigte Arbeitnehmerin dem Staat Faschismus vor. Sie sei deshalb nicht mehr geeignet, Führungen in einer KZ-Gedenkstätte abzuhalten, so das LAG München.
Die Entlassung mehrerer Mitarbeitenden muss bei der Arbeitsagentur angezeigt werden. Fehler im Rahmen der Übermittlungspflicht nach § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG führen nach der heutigen Entscheidung des EuGH nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, erklärt T…