Es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber aufgrund von Druck von Dritten eine Kündigung ausspricht, die den betroffenen Mitarbeiter hart trifft. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Druckkündigung erläutert Sarah Reinhardt-Kasperek.
Der Auftrag kommt per App – und dabei ggf. ein Arbeitsverhältnis zustande: Crowdworker können Arbeitnehmer sein, so das BAG. Eine Kracherentscheidung, meint Michael Fuhlrott – aber nicht zwangsläufig das Ende des Geschäftsmodells.
Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Die Äußerung sei menschenverachtend, und nicht durch die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, so das BVerfG.*
Das OVG gesteht dem Dienstherrn einen weiten Beurteilungsspielraum zu und lässt die Entlassung eines Anwärters nach einer Funkübung durchgehen, auch wenn ein relevantes Strafverfahren gegen den Mann zwischenzeitlich eingestellt worden ist.
Zugesperrte Kühlschränke am Frankfurter Flughafen, die besondere Rolle der Polizei und ein Schlüssel: Ein vertrackter Sachverhalt brachte es vor das örtliche OLG, das nun im Detail zur verbotenen Eigenmacht entschied.
Ein gekündigter Arbeitnehmer muss sich um einen neuen Job bemühen, auch wenn er gegen die Kündigung klagt. Der bisherige Arbeitgeber darf nun sogar Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen, erläutert Stefan Lochner.
Der Job beim alten Arbeitgeber geht zu Ende, ein Wechsel steht bevor? So ein Schritt will gut vorbereitet sein. Voreilig die Emails zu löschen, ist keine gute Idee. Auch wie es mit dem Twitter-Account aussieht, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.
Nach einer Kündigung versuchen Beschäftigte, zumindest eine hohe Abfindung auszuhandeln und bringen den Auskunftsanspruch der DSGVO ins Spiel. Wann sie dabei die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschreiten, erklären Gerd Kaindl und Dominik Sorber.