Nach Start der russischen Invasion in der Ukraine befassen sich auch internationale Gerichte mit dem Krieg. Nächste Woche wird vor dem UN-Gericht verhandelt, auch das Weltstrafgericht hat Ermittlungen angekündigt. Was ist rechtlich möglich?
Der EGMR hat eine vorläufige Maßnahme gegen Russland im Verfahren um den Ukraine-Krieg erlassen. Demnach soll Russland Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Ziele unterlassen.
Der Chefankläger des IStGH will offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten. Sie sollen sich zunächst auf mögliche Verbrechen vor der Invasion Russlands beziehen. Eine richterliche Zustimmung steht noch aus.
Der UN-Menschenrechtsrat hat einen Antrag der Ukraine auf eine Sondersitzung des Gremiums zum Überfall Russlands angenommen. Die Debatte soll am Donnerstag stattfinden. Entschieden wird dann auch über die Einsetzung einer Untersuchungskommission.
"Wie Justitia zurückblickt" – unter diesem Titel befasste sich die digitale Jahrestagung des Forums Justizgeschichte mit Erinnerungskulturen an den deutschen Gerichten. Das BAG wurde exemplarisch kritisiert.
Heute gilt der Nürnberger Prozess als die Referenz für das Völkerstrafrecht schlechthin. Das war aber nicht immer so, weiß Christoph Safferling und zeigt 75 Jahre später auf, wie sich das schon während der Verhandlungen geäußert hat.
Ein IS-Mitglied wurde in Deutschland wegen in Syrien begangener Taten angeklagt. Das OLG Stuttgart verurteilte den Syrer, der 2015 nach Deutschland kam, zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe, die der BGH nun bestätigte.
Ein 100-jähriger ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen muss sich ab Oktober vor dem LG Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen verantworten.