Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann Wladimir Putin nicht wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine belangen. Außenministerin Baerbock will das ändern - und ein wichtiges Zeichen Richtung Moskau senden.
Wenn sie ein berechtigtes Interesse geltend machen können, haben Mieter ein Recht auf Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung. Nach Ansicht des Amtsgerichts München zählt humanitäre Hilfe jedoch nicht dazu.
Ohne eine effektive Ahndung von Verstößen büßen die Russlandsanktionen ihre Wirkung ein. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll daher übernehmen, fordern die Justizminister von Frankreich und Deutschland in einem Gastbeitrag auf LTO.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt. Die Eckpunkte haben viele gute Ansätze, findet Sebastian Roßner - ein wesentliches, altbekanntes Problem löse es aber nicht.
Ein im Ukraine-Krieg zerschossener Panzer sollen als Zeichen der Solidarität ausgestellt werden, doch die Stadt Berlin hat etwas dagegen. Nun geht der Fall vor das VG Berlin.
Ein türkischer Ex-Soldat argumentierte, die Militärdienste in Deutschland und der Türkei als NATO-Staaten seien gleichzusetzen. Das LSG Baden-Württemberg stellte jetzt klar: Das Soldatenversorgungsgesetz gilt nur für Bundeswehrangehörige.
Am 24. Juli 1962 bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Trier, das im Jahr zuvor zwei frühere SS-Angehörige freigesprochen hatte. Ihnen war Beihilfe zum Mord an mindestens 30 Kriegsgefangenen in der Eifel vorgeworfen worden.
Generalbundesanwalt Peter Frank warb um Geduld bei der Aufklärung der Kriegsverbrechen in der Ukraine. Bei einem Presseempfang erklärte er die schwierige Suche nach Beweisen und sprach über die Reichsbürger-Szene und seinen Türkei-Besuch.