Röntgenbilder, Impfungen, etc.: Eigene Gesundheitsdaten sollen Patienten bald auch digital parat haben können. Ein amtliches Gütesiegel für Datenschutz gibt es für die neue Anwendung aber nicht - im Gegenteil.
Ein 80-Jähriger hatte keine Lust auf einen großen und schweren Elektrorollstuhl und schaffte sich stattdessen einen Elektroroller an. Die Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse aber ab - zu Recht, so das LSG in Celle.
Die Kassen müssen nicht die Kosten für eine Barthaarentfernung in einem Kosmetikstudio bezahlen. Dies gilt auch, obwohl kein Arzt diese Behandlung anbietet. Auf ein solches Systemversagen könne nur der Gesetzgeber reagieren, so das LSG Celle.
Ein zappeliger Sechsjähriger, dessen Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trank, sollte einen Begleithund bekommen. Kostenpunkt: 30.000 Euro. Das lehnte die GKV ab, was das LSG Celle nun bestätigte.
In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind hoch. Der BGH hat nun entschieden, dass auch älteren Frauen die Kosten erstattet werden können.
Die Kassen müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung und Weglauftendenz die Kosten für eine GPS-Notfall-Uhr erstatten. Zwar überwache ein solches Gerät die Personen, doch verschaffe es ihnen auch Freiheiten, so die Celler Richter.
Aus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.