Erst litt er unter chronischen Rückenschmerzen, dann unter einer zu großen Hodenprothese - und gegen den Schmerz helfen könne allein Cannabis, befand ein Patient. Die Krankenkasse wollte das aber nicht bezahlen, also ging es vor das LSG.
Die Krankenkasse muss nicht ohne Weiteres regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsvorsorge bezahlen. Das LSG Niedersachsen-Bremen lehnte den Eilantrag einer Patientin ab, da diese zunächst andere Untersuchungsarten nutzen müsse.
Da die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
Wegen Datenschutzbedenken haben zwei Versicherte verlangt, anstelle der elektronischen Gesundheitskarte ihrer Krankenkasse eine Papieralternative nutzen zu dürfen. Das BSG erteilte ihnen eine Abfuhr.
Eine stark übergewichtige Frau wollte sich nach einer Schlauchmagen-Operation zusätzlich die Oberarme straffen lassen. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme dafür ab, kam damit vorm LSG aber nicht durch.
Wollen private Krankenversicherungen ihre Beiträge erhöhen, müssen sie den Versicherten mitteilen, auf welcher Rechnungsgrundlage sich etwas verändert hat. Ansonsten ist die Erhöhung unwirksam und zurückzuzahlen, so der BGH.
Ein Mann mit Penisverkrümmung wollte sich operieren lassen, die Krankenkasse sollte zahlen - doch das ist nicht vorgesehen. Einen besonderen Ausnahmefall, der die Kostenübernahme rechtfertigt, vermochte das LSG auch nicht zu erkennen.
Will sich ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat behandeln lassen, muss eine Vorabgenehmigung vorliegen, damit die Kosten übernommen werden. Wann gezahlt werden muss, auch wenn die Genehmigung fehlt, hat den EuGH beschäftigt.