Ein 80-Jähriger hatte keine Lust auf einen großen und schweren Elektrorollstuhl und schaffte sich stattdessen einen Elektroroller an. Die Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse aber ab - zu Recht, so das LSG in Celle.
Der von gesetzlichen Krankenkassen gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mindert nicht deren Sonderausgabenabzug. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Kassen müssen nicht die Kosten für eine Barthaarentfernung in einem Kosmetikstudio bezahlen. Dies gilt auch, obwohl kein Arzt diese Behandlung anbietet. Auf ein solches Systemversagen könne nur der Gesetzgeber reagieren, so das LSG Celle.
Ein zappeliger Sechsjähriger, dessen Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trank, sollte einen Begleithund bekommen. Kostenpunkt: 30.000 Euro. Das lehnte die GKV ab, was das LSG Celle nun bestätigte.
Ein sieben Monate altes Kind leidet an einer seltenen Erkrankung, die häufig zum Tod führt. Soweit andere Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind, muss die Krankenkasse aber kein teures und nicht zugelassenes Medikament zahlen.
Arbeitnehmer können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für sieben Tage erhalten, ohne einen Arzt gesehen haben zu müssen. Den Beweiswert des gelben Scheins erschüttert das nicht.
Die Kassen müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung und Weglauftendenz die Kosten für eine GPS-Notfall-Uhr erstatten. Zwar überwache ein solches Gerät die Personen, doch verschaffe es ihnen auch Freiheiten, so die Celler Richter.