Wollen Versicherte Schadensersatzansprüche gegen behandelnde Ärzte geltend machen, müssen die Krankenkassen sie dabei unterstützen. Doch auch dieser Anspruch hat seine Grenzen, wie das LSG Niedersachsen-Bremen nun aufzeigte.
Knapp zwölf Jahre, nachdem der Göttinger Transplantationsskandal aufgeflogen ist, steht fest: Die Krankenkasse muss das behandelnde Klinikum für die Transplantation bezahlen, auch wenn die Organspendeliste manipuliert worden war.
Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Von sieben Angeklagten sind nur noch drei übrig. Im Prozess um die Gründung der illegalen Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa" hat das AG Dresden die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Geldauflage eingestellt.
Drei Gründer der "Deutschen Gesundheitskasse" müssen sich in Dresden vor dem Strafrichter verantworten. Laut Anklage war ihnen bewusst, dass sie keine Krankenversicherung betreiben durften.
Weil ihre Brüste nicht "der weiblichen Ästhetik" entsprächen, verlangte eine Frau von ihrer Krankenkasse die Bezahlung einer Brustvergrößerung. Diese Argumentation konnte das LSG in Celle aber nicht überzeugen.
Die Kosten für die Konservierung von Ei- und Samenzellen übernimmt die Krankenkasse - von bereits befruchteten Eizellen dagegen nicht. Das stellte das SG München klar.
Einer Frau, die nur 1,49 Meter misst, muss die Krankenkasse keine Beinverlängerung bezahlen. Das hat das LSG entschieden, auch wenn der Frau nach eigenen Angaben psychische Beeinträchtigungen durch den Kleinwuchs entstanden sind.