Die Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe bringt Verbesserungen für Patienten und Angehörige, insbesondere sollen auch Menschen mit geistig nachlassenden Fähigkeiten in den vollen Leistungskatalog einbezogen werden.
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Die ambulante wie stationäre Versorgung sterbender Menschen wird künftig verbessert und flächendeckend ausgebaut. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag ein Palliativ- und Hospiz-Gesetz beschlossen.
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Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wollte das Bundesversicherungsamt der AOK 69 Millionen Euro weniger zahlen, als es ihr 2012 zugesichert hatte. Das verstößt gegen den Vertrauensschutz bei der Finanzplanung, so das LSG NRW.
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Ein Patient mit schwersten chronischen Schmerzen kann im Einzelfall Anspruch auf eine Behandlung mit Cannabis auf Kosten der Krankenkasse haben, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.
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Ein Paar aus Berlin hat vergeblich das Jobcenter verklagt, weil es ihnen kein Darlehen für eine künstliche Befruchtung gewähren wollte. Ein solcher Eingriff gehöre nicht zum Regelbedarf, urteilte das SG.
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Auch wenn eine Frau fürchtet, ihrem künstlich gezeugten Kind eine tödliche Krankheit zu vererben, muss die Krankenkasse die Kosten einer Untersuchung vor der Befruchtung nicht übernehmen, entschied das BSG.
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Prävention kostet, eine spätere Therapie noch mehr: Gesetzlich Versicherten steht deshalb ein Budget von bis zu 300 Euro für Stressbewältigung und Entspannung zu. Das ist vor allem in der aufreibenden Examenszeit keine schlechte Idee.
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Ein Versicherter hat einen Anspruch auf Auskunft darüber, ob sein Arbeitgeber für ihn ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung zahlt. Das hat das Hessische LSG entschieden.
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