Alle Kranken- und Altenpfleger in Niedersachsen müssen auch künftig Mitglieder der Pflegekammer sein und Beiträge zahlen. Die Zwangsmitgliedschaft stelle keine schwerwiegende Belastung dar und sei rechtens, so das OVG Niedersachsen.
Der dem Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern" zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar. Es ist daher unzulässig, entschied der Bayerische VerfGH.
Bei Behandlungsfehlern kann nahen Angehörigen des Patienten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen seelischer Leiden zustehen, so der BGH. Die Situation sei vergleichbar mit den bei einem Unfall anerkannten "Schockschäden".
Pflegeheime müssen auch für Pflegekräfte auf Honorarbasis Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Denn selbstständig sind solche Mitarbeiter nicht, wie das BSG am Freitag entschied.
Nach der Entscheidung des BSG zu Honorarärzten geht es nun auch um Pflegekräfte. Die Kliniken sollten schnell handeln und vor allem nicht meinen, es gehe in ihrem Fall um eine Ausnahme, warnen Ulrike Grube und Jessika Gruber.
Der bundesweite Ärztemangel kann laut BSG kein Grund dafür sein, dass sozialrechtliche Regelungen nicht gelten. Honorarärzte sind deshalb regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Für Krankenhäuser könnte das zum Problem werden.
Eine politische Lösung sollte nach einer Änderung im Sozialrecht eine Klagewelle von Krankenkassen gegen Krankenhäuser verhindern. Dennoch hat die bayerische Sozialgerichtsbarkeit mit einem massiven Verfahrensanstieg zu kämpfen.
Mehr Personal in Hamburgs Krankenhäusern soll bessere Pflege bringen. Eine Volksinitiative war mit dieser Forderung erfolgreich, kam damit in der Bürgerschaft aber nicht durch. Recht so, entschied das HVerfG.