Der BGH hat den Finger in die Wunde gelegt: Mit ihren Maskendeals haben CSU-Mandatsträger den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt. Grund hierfür ist eine Strafbarkeitslücke - die Koalition will diese nun zeitnah schließen.
Der Ex-Bundestagsabgeordnete Nüßlein und der bayerische Ex-Justizminister Sauter sollen bei der Vermittlung von Maskenkäufen sehr viel Geld verdient haben – und das können sie nun behalten. Der BGH sieht keine Bestechlichkeit.
Er ermittelte in Sachen Abrechnungsbetrug und Wirtschaftskriminalität. Für die Vergabe von Gutachten soll ein Oberstaatsanwalt aber selbst die Hand aufgehalten haben. Wegen Korruption wurde jetzt Anklage gegen ihn erhoben.
Österreichs Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache muss sich wieder vor Gericht verantworten. Er soll einem Unternehmer gegen eine Spende einen Aufsichtsratsposten bei der staatlichen Autobahngesellschaft verschafft haben.
Ungarn kassiert jährlich Milliarden aus dem EU-Haushalt. An tragende gemeinsame Werte will sich das Land von Ministerpräsident Viktor Orban aber nicht halten. Deswegen geht die EU-Kommission nun einen historischen Schritt.
Viele Gelder für Projekte der Weltbank landen nicht dort, wo sie hingehören. Deshalb gibt es eine eigene Abteilung gegen Korruption und Betrug, wo auch deutsche Juristen und Referendare arbeiten.
Verstoßen nationale Gerichte gegen Unionsrecht, dann müssen deren Entscheidungen auch unangewendet bleiben. Selbst dann, wenn es Verfassungsgerichte sind. Den Vorrang haben die Mitgliedstaaten schließlich selbst erfunden, so der EuGH.
Betrug, Korruption oder Geldwäsche gehören nicht zu den Aufgaben der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten. Deswegen darf in diesen Fällen strafrechtlich ermittelt werden, entschied der EuGH.