Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das BVerfG entschieden.
Sachsen-Anhalt will Schülerinnen das Verschleiern ihres Gesichtes im Unterricht verbieten. Das soll das Parlament im Frühjahr beschließen - mit reichlich Anlaufzeit.
Einer 16-jährigen Berufsschülerin hat die Schule untersagt, mit einem Niqab im Unterricht zu erscheinen. Für so ein Verbot braucht es aber eine gesetzliche Grundlage, entschied nun das OVG Hamburg.
Zwei Lehrerinnen warfen dem Land NRW vor, bei der Stellenbesetzung wegen ihrer religiösen Überzeugung benachteiligt worden zu sein. Eine Entschädigung nach dem AGG erhalten sie aber nicht, so das OVG in Münster.
Die Justiz in Niedersachsen soll ohne religiöse Symbolik auskommen. Richter und Staatsanwälte sollen auf Kippa, Kreuz und Kopftuch verzichten. Im Landtag kommt das gut an. Auch der Richterbund begrüßt das geplante Verbot.
Nach der Sommerpause wird erneut über das Kopftuchverbot für Schülerinnen diskutiert. Stephan Gerbig erklärt, warum eine pauschale Regelung mit der UN-Kinderrechtskonvention unvereinbar wäre, ein Verbot in Einzelfällen aber möglich.
Karfreitagsruhe, Schächten, Kreuze, Kopftuch, Glockengeläut – auch Menschen, die mit Religion nichts zu tun haben wollen, werden ständig damit konfrontiert. Das müssen sie aushalten, meint Antje von Ungern-Sternberg im Interview.
Die bayerische Regierung darf ihren Richterinnen und Richtern das Tragen religiöser Symbole im Verhandlungssaal verbieten. Ein Kopftuch etwa könnte Zweifel an der Unparteilichkeit der Rechtsprechenden wecken, entschied der VerfGH.