Obwohl das Grundgesetz geändert wurde, kann die Stadt Büdingen die NPD-Fraktion im Kommunalparlament nicht von städtischen Geldern ausschließen, so das BVerwG in seiner nun veröffentlichten Entscheidung.
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Die AfD witterte Benachteiligung: Weil sich die Stadt Koblenz weigerte, ihr den historischen Rathaussaal für eine Veranstaltung zu überlassen, zog man vor Gericht. Doch das stellte fest: Andere Parteien bekommen ihn auch nicht.
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Die Stadt Büdingen in Hessen änderte ihre Satzung, um die NPD-Fraktion von Zuwendungen auszuschließen. Der VGH attestierte bereits die Verfassungswidrigkeit der Aktion mit dem Verweis auf Art. 3 GG. Am Mittwoch entscheidet das BVerwG.
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Die NPD hat wegen der Weigerung der Stadt Wetzlar zur Vermietung der Stadthalle Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht. Das BVerfG spricht derweil von Überforderung und verlangt künftig strenge Kontrolle durch die Kommunalaufsicht.
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Niemand hatte die Absicht, sich rechtswidrig zu verhalten: So lässt sich die Stellungnahme des Regierungspräsidenten Gießen gegenüber dem BVerfG zum juristischen Streit um die Stadthalle Wetzlar zusammenfassen. Weitere Konsequenzen: keine.
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Sachsen-Anhalt durfte die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung auf die Landkreise übertragen, sagt das BVerfG. Trotz möglichen Eingriffs in das Selbstverwaltungsrecht verblieben den Gemeinden immer noch genug Aufgaben.
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Als eine der ersten Maßnahmen hat die neugewählte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Ministerien umbenannt. Beim Gebäude des Justizministeriums steht nun etwas anderes drauf als drin ist.
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Düsseldorfs Oberbürgermeister durfte das Rathaus während einer islamfeindlichen Demonstration nicht verdunkeln, um gegen Rassismus zu protestieren. Auch seinen Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemo erklärte das BVerwG nun für rechtswidrig.